Bisher waren Datenschutzerklärungen überwiegend für Webshops und Webseiten, die Kundendaten sammeln, ein wichtiges Thema. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung sieht das durchaus anders, auch Webseitenbetreiber von Informations- oder Imageseiten sollten eine Datenschutzerklärung haben, die den Umgang mit persönlichen Daten regelt.
Auf www.erecht24.de gibt es eine Mustervorlage einer Datenschutzerklärung, die durchaus für Image-Webseiten ausreicht.
Link: www.e-recht24.de/intern/specials/3413-muster-datenschutzerklaerung.html