Zum 01.12.2021 trat das neue „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz” (TTDSG) in Kraft und macht erneut das Anpassen der Cookie Hinweise notwendig.
TTDSG – Was ist neu?
Die wichtigsten Punkte sind, dass Informationen zum Einsatz von Cookies genau aufgeführt werden müssen. Zudem muss ab 01.12.21 angegeben werden, in welchem Land (außerhalb der EU) Daten gespeichert werden.
Weiter gibt es jetzt eine Vorgabe bezüglich der Gestaltung der „Ablehnen“ oder „Zustimmen“-Buttons. Es ist nicht erlaubt durch Farbgestaltung Buttons hervorzuheben und die Wahl damit zu beeinflussen.
Zudem muss es jederzeit möglich sein, die Cookie-Einstellungen nochmals zu ändern. Daher wird es notwendig auf der Webseite diese Möglichkeit auf jeder einzelnen Unterseite (z. B. in der Fußzeile) anzubieten.
Gut zusammengestellte Infos zum neuen TTDSG gibt es z.B. auf der Website https://datenschutz-generator.de/
TTDSG – wie muss der neue Cookie-Hinweis aussehen?
Die Webseite von https://datenschutz-generator.de/ hat das vorbildlich umgesetzt. Hier sind alle neuen Anforderungen enthalten.

Müssen Cookies überhaupt sein?
Prinzipiell ist es möglich eine Website ohne Cookies zu erstellen. Insbesondere bei sogenannten Image-Webseiten können Cookies vermieden werden, wenn auf das Kontakt-Formular verzichtet wird und wenn der Website-Betreiber auf die individuellen Analysen der Website-Nutzung verzichtet.
Website-Auswertung gibt es meist beim Webhoster
Die meisten Webhoster (wie 1&1 Ionos, Strato usw.) bieten im Kundenbereich eine vereinfachte Analyse der Webseiten-Aufrufe an, die keine individuellen Cookies benötigen. Das reicht bei Image-Webseiten aus, um bei besonderen Vorkommnissen zu reagieren.
Mehr Fragen zur Cookie-freien Website?
